Ein privater Urlaubsunfall, ein Urteil und schon reden sie alle über ihn: Ministerpräsident Dieter Althaus. Er ist im vergangenen Winter in den Bergen beim Skiurlaub mit einer Frau zusammengestoßen und wurde deswegen der fahrlässigen Tötung angeklagt und jetzt zu rund 30000 Euro Strafe verurteilt. Der Prozess geschah dabei sehr unverhofft und schnell auf den Wunsch von Althaus Anwalt.
Viele Fragen sich jetzt angesichts der kommenden Landtagswahl: Darf Althaus noch als Kandidat in die Landtagswahl 2009 starten? Nun, geklärt ist dieser Fall mit Althaus nicht. Er selbst kann sich an den Unfall nicht erinnern. Außerdem gibt es auch keinerlei Zeugenaussagen zu dem Fall. Althaus selbst hat, vermutlich auch wegen des Schicksals der Verstorbenen und ihrer Nachkommen und Verwandten die Verantwortung übernommen. Und erinnern wir uns einmal zurück: Althaus wollte auch, noch bei Bewusstsein seiend, auf der Skipiste, dass sich die Ärzte zuerst um die Frau kümmern. Ob das getan wurde, ist bis jetzt nicht geklärt. Ich denke, man kann hier, auch wenn er jetzt in Deutschland als vorbestraft gilt, sich kein Urteil über diesen Vorfall erlauben. Althaus handelte aus Solidarität. So etwas könnte sicherlich auch irgendwo Strategie für den kommenden Wahlkampf sein, auf der anderen Seite aber auch die Menschlichkeit eines Politikers zeigen. Ich finde, Althaus sollte eine Chance bekommen, sofern er diese haben will. Selbst die Opposition der Linken und weitere Parteien gestehen ihm diese Chance zu und sehen keinen Grund eines Rücktrittes von Althaus als Kandidaten. Damit zeigen auch sie, dass ein ungeklärter Fall im Endeffekt keine Auswirkung auf ein politisches Geschäft haben sollte.